Ihr grünes Recht

Täglich werden in Bayern immer neue Bodenflächen verbaut, verdichtet und versiegelt.

Im Gegenzug wird der Lebensraum unterschiedlichster Pflanzen und Tiere immer stärker eingeschränkt.

Den Ansprüchen der meisten Menschen genügt es, um sich in der neu geschaffenen Welt aus Stahl und Beton leidlich wohl zu fühlen.

Während eine Schar von Lobbyisten die vermeintlichen Belange der Menschen aufgreift und in eigennützige Marketingstrategien verwandelt, bleiben die Interessen einer derart gebeutelten Natur eher unberücksichtigt.

Einschlägige Gesetzestexte über Natur-, Tier- und Bodenschutz bilden zwar ein abstraktes Modell über den anzustrebenden Idealzustand eines harmonischen Miteinanders, nur ist die Realität leider ganz anders. Rechte, die nicht eingefordert werden, werden im Regelfall auch nicht umgesetzt. § 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) liefert ein treffliches Beispiel dafür, wie Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Dort heißt es: "Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen, der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen (ist) Raum und Zeit zu geben".

Als Bürger eines zivilisierten Landes sind wir täglich aufgefordert, bestehende Gesetze zu achten. Leider ist dieser Ansatz sehr einseitig.

Während beispielsweise der Bürger als Steuerhinterzieher mit Strafe zu rechnen hat, darf die öffentliche Hand Steuergeld durchaus verschwenden und damit den Bürgern an anderer Stelle vorenthalten.

Nicht grundlegend anders verhält es sich mit den Gesetzen zum Umweltrecht.

Städte und Gemeinden, die in ihrem Geltungsbereich Böden entsiegeln und renaturieren sind eher rar.

Wenn allerdings nicht einmal unsere Verwaltungen bereit sind, bestehende Gesetze in ihrer Gesamtheit zu respektieren und umzusetzen, sollten sich die Bürger ihrer demokratischen Verantwortung bewusst werden und der allgemeinen Ignoranz ein Ende bereiten.

Seien Sie lästig, stellen Sie Fragen und bestehen Sie auf Antworten.

Das Recht ist auf Ihrer Seite. Das Umweltinformationsgesetz (UIG)

verpflichtet auch Ihre Gemeinde, Ihnen auf Nachfrage schriftlich Auskunft über geplante Eingriffe in die Natur zu erteilen.

Bezogen auf § 1 BNatSchG wird es sicherlich genug Pflanzen und Tiere geben, die Ihr Engagement für sich als neuen Freiraum zu nutzen wüssten.